Strafverfolgungsbehörde
Staatsanwaltschaft Flensburg
Kennung: sta-flensburg
Wofür ist die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständig?
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung (§ 152, § 160 StPO). Sie ist kein Gericht, sondern Strafverfolgungsbehörde — Strafanzeigen richten Sie hierher oder an die Polizei.
Zum Bezirk gehören einhundertdreizehn Gemeinden mit zusammen rund dreihunderteinundfünfzigtausend Einwohnern. Die größten sind Flensburg, Schleswig, Husum, Sylt.
Anschrift und Kontakt
Südergraben 22
24937 Flensburg
Telefon 0461 - 890
Stammdaten
- Instanz
- StA
Entscheidungen dieses Gerichts
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