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Strafverfolgungsbehörde

Staatsanwaltschaft Flensburg

Kennung: sta-flensburg

Wofür ist die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständig?

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über Anklage oder Einstellung (§ 152, § 160 StPO). Sie ist kein Gericht, sondern Strafverfolgungsbehörde — Strafanzeigen richten Sie hierher oder an die Polizei.
Zum Bezirk gehören einhundertdreizehn Gemeinden mit zusammen rund dreihunderteinundfünfzigtausend Einwohnern. Die größten sind Flensburg, Schleswig, Husum, Sylt.

Anschrift und Kontakt

Südergraben 22
24937 Flensburg

Telefon 0461 - 890

Stammdaten

Instanz
StA

Entscheidungen dieses Gerichts

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