bei uns veröffentlicht am 13.10.2023
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass dem ehemaligen Arbeitnehmer eines Werbetechnik-Unternehmens, dessen Foto- und Bildaufnahmen zu komerziellen Zwecke verwenden wurden, ein Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro