Gericht
Landesarbeitsgericht Saarland
Kennung: lag-saarland
Wofür ist das Landesarbeitsgericht Saarland zuständig?
Landesarbeitsgerichte entscheiden über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte (§ 64, § 87 ArbGG).
Anschrift und Kontakt
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Telefon 0681 501-05
Stammdaten
- Sitz
- Landesarbeitsgericht Saarland
- Instanz
- Arbeitsgerichtsbarkeit (2. Instanz)
- Übergeordnet
- Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG
Entscheidungen dieses Gerichts
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