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Gericht

Landesarbeitsgericht Saarland

Kennung: lag-saarland

Wofür ist das Landesarbeitsgericht Saarland zuständig?

Landesarbeitsgerichte entscheiden über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte (§ 64, § 87 ArbGG).

Anschrift und Kontakt

Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

Telefon 0681 501-05

Stammdaten

Sitz
Landesarbeitsgericht Saarland
Instanz
Arbeitsgerichtsbarkeit (2. Instanz)
Übergeordnet
Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG

Entscheidungen dieses Gerichts

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