Strafverfolgungsbehörde
Generalstaatsanwaltschaft Jena
Kennung: gsta-jena
Wofür ist die Generalstaatsanwaltschaft Jena zuständig?
Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Staatsanwaltschaft beim Landgericht übergeordnet und bearbeitet unter anderem Beschwerden gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (§ 172 StPO).
Zum Bezirk gehören einhundertneunundsechzig Gemeinden mit zusammen rund einer Million fünfhundertneunundvierzigtausend Einwohnern. Die größten sind Erfurt, Jena, Gera, Weimar.
Anschrift und Kontakt
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Telefon 03641 307 0
Stammdaten
- Instanz
- GStA
Entscheidungen dieses Gerichts
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