Strafverfolgungsbehörde
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Kennung: gsta-hamburg
Wofür ist die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zuständig?
Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Staatsanwaltschaft beim Landgericht übergeordnet und bearbeitet unter anderem Beschwerden gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (§ 172 StPO).
Anschrift und Kontakt
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Telefon 040 115
Stammdaten
- Sitz
- Hamburg
- Instanz
- Staatsanwaltschaft / Strafverfolgung
- Übergeordnet
- Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG
Entscheidungen dieses Gerichts
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