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Strafverfolgungsbehörde

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Kennung: gsta-hamburg

Wofür ist die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zuständig?

Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Staatsanwaltschaft beim Landgericht übergeordnet und bearbeitet unter anderem Beschwerden gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (§ 172 StPO).

Anschrift und Kontakt

Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg

Telefon 040 115

Stammdaten

Sitz
Hamburg
Instanz
Staatsanwaltschaft / Strafverfolgung
Übergeordnet
Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG

Entscheidungen dieses Gerichts

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