ZSKGAmtlich · § 5 UrhG
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
Rechtsstand: 19.06.2020Fundstelle: BGBl I 1997, 726Ausgefertigt: 25.03.1997
Gliederung
32 Vorschriften- Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- Zweiter AbschnittSelbstschutz
- Dritter AbschnittWarnung der Bevölkerung
- Vierter AbschnittSchutzbau
- Fünfter AbschnittAufenthaltsregelung
- Sechster AbschnittKatastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
- § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
- § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
- § 13 Ausstattung
- § 14 Aus- und Fortbildung
- § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
- § 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
- § 17 Datenerhebung und -verwendung
- § 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- § 19 Schutzkommission
- § 20 Unterstützung des Ehrenamtes
- Siebter AbschnittMaßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Achter AbschnittMaßnahmen zum Schutz von Kulturgut
- Neunter AbschnittOrganisationen, Helferinnen und Helfer
- Zehnter AbschnittKosten des Zivilschutzes
- Elfter AbschnittBußgeldvorschriften
- Zwölfter AbschnittSchlußbestimmungen