Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 110 Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 110 Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen
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Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Inhaltsverzeichnis

Ist die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung nach der Standardformel nicht zweckmäßig, weil das Risikoprofil des Versicherungsunternehmens wesentlich von den der Standardformel zugrunde gelegten Annahmen abweicht, kann die Aufsichtsbehörde dem Unternehmen aufgeben, bei der Berechnung der versicherungstechnischen Risikomodule eine Untergruppe der für die Standardformel verwendeten Parameter durch unternehmensspezifische Parameter zu ersetzen. Bei der Berechnung dieser spezifischen Parameter hat das Unternehmen die Anforderungen des § 97 Absatz 2 und des § 109 Absatz 2 Satz 2 und 3 einzuhalten.

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published on 20/07/2010 00:00

Tenor 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zusätzlich zum zugesicherten Zuschuss für die Aufwendungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung einmalig weitere 164,57 € zu gewähren, um
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