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Amtlich · § 5 UrhG

Art 6 UrkBefrFRAG

Zeitreise: 30.07.1974

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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