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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Mindestalter für Helferinnen und Helfer

Zeitreise: 10.10.2023§ 2 ›

Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.

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Ende des Gesetzes