§ 4Amtlich · § 5 UrhG
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Zeitreise: 09.08.2019‹ § 3
§ 2 Absatz 4 ist ab dem 1. August 2019 anzuwenden.
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