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§ 96Amtlich · § 5 UrhG

Evaluierung

Zeitreise: 21.05.2026‹ § 95

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berichtet dem Deutschen Bundestag drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach den §§ 54 bis 58 getroffenen Maßnahmen.

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Ende des Gesetzes