Verordnung über tierärztliche Hausapotheken - TÄHAV | § 1a Regeln der Wissenschaft
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Verordnung über tierärztliche Hausapotheken Inhaltsverzeichnis
Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke und bei der Anwendung von Arzneimitteln sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten. Bei der Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln sind darüber hinaus die Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft zu beachten.
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published on 26/06/2014 00:00
Tenor
I.
Das Verfahren bezüglich der Ziffer 4a des Bescheids des Landratsamts P. vom 06.07.2012 wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 7/8 und der Beklagte 1
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