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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Kosten

Zeitreise: 29.08.2005‹ § 2§ 4 ›

Die aus § 2 folgenden Kosten der Abwicklung der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergegangenen Rechte und Pflichten trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

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