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SUGAmtlich · § 5 UrhG

Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz

Rechtsstand: 23.10.2024Fundstelle: BGBl I 2002, 1815, 1817Ausgefertigt: 16.06.2002

Gliederung

44 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Anwendungsbereich
  2. Abschnitt 2Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
  3. Abschnitt 3Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
  4. Abschnitt 4Normvollzug gegenüber einzelnen an Bord verantwortlichen Personen im Verwaltungsverfahren