Amtlich · § 5 UrhG
§ 2 StreitkrAVtrSUNG
Zeitreise: 09.12.2004
(1) Zuständige deutsche Behörde ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
(2) (weggefallen)
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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