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§ 8aAmtlich · § 5 UrhG

Verweisungen

Zeitreise: 07.12.2021‹ § 8§ 8b ›

Soweit in anderen Vorschriften auf die "Seestraßenordnung" verwiesen wird, treten an deren Stelle die "Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See".

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