Seeanlagengesetz - SeeAnlG | § 11 Bekanntmachung der Anlagen und ihrer Sicherheitszonen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Anlagen sowie die von ihm nach § 10 eingerichteten Sicherheitszonen in den Nachrichten für Seefahrer (Amtliche Veröffentlichung für die Seeschifffahrt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie) bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein.
Referenzen - Gesetze | § 24 BetrSichV 2015
§ 24 BetrSichV 2015 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 24 BetrSichV 2015 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
§ 24 BetrSichV 2015 zitiert 1 andere §§ aus dem Betriebssicherheitsverordnung.