Seeanlagengesetz - SeeAnlG | § 11 Bekanntmachung der Anlagen und ihrer Sicherheitszonen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Anlagen sowie die von ihm nach § 10 eingerichteten Sicherheitszonen in den Nachrichten für Seefahrer (Amtliche Veröffentlichung für die Seeschifffahrt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie) bekannt und trägt sie in die amtlichen Seekarten ein.

ra.de-OnlineKommentar zu § 24 BetrSichV 2015

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Referenzen - Gesetze | § 24 BetrSichV 2015

§ 24 BetrSichV 2015 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 24 BetrSichV 2015 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See - SeeStrOV | § 7 Sicherheitszonen


(1) Sicherheitszonen sind Wasserflächen, die sich in einem Abstand von 500 m, gemessen von jedem Punkt des äußeren Randes, um Anlagen oder sonstige Vorrichtungen zur wissenschaftlichen Meeresforschung oder zur Erforschung oder Ausbeutung von Natursch
§ 24 BetrSichV 2015 zitiert 1 andere §§ aus dem Betriebssicherheitsverordnung.

Seeanlagengesetz - SeeAnlG | § 10 Sicherheitszonen


(1) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann in der ausschließlichen Wirtschaftszone Sicherheitszonen um die Anlagen einrichten, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt oder der Anlagen notwendig ist. Soweit die Ei