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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I

Zeitreise: 22.08.2022‹ § 2§ 4 ›

(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten des Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerks meisterhaft verrichtet.

(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche: 1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie 2. eine Situationsaufgabe nach § 6.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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