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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Zeitreise: 18.02.2025‹ § 10§ 12 ›

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“,2.„Klimaschutz und Energieeffizienz“,3.„Lüftungstechnik“ sowie4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes