Schutzbaugesetz - SchBauG | § 12 Förderung bei freiwilliger Errichtung
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Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung Inhaltsverzeichnis
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) In den Fällen des Absatzes 1 gelten die §§ 5, 7 bis 9 entsprechend mit der Maßgabe, daß an die Stelle des in § 7 Abs. 1 bezeichneten Höchstbetrags ein Höchstbetrag tritt, der durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung der höheren durchschnittlichen Baukosten für Schutzräume in bestehenden Gebäuden festzusetzen ist. Wer vorhandene Schutzbauwerke den Anforderungen der §§ 2 bis 4 anpaßt oder in bestehenden Gebäuden lediglich einen Kellerdurchbruch anlegt, kann die hierfür aufgewendeten Kosten zugleich in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen; § 10 gilt sinngemäß.
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(1) Hat der Berechtigte unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des Einkommensteuergesetzes) oder aus selbständiger Arbeit (§
(1) Die §§ 7c, 7f, 7g, 7k und 10e dieses Gesetzes, die §§ 76, 78, 82a und 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie die §§ 7 und 12 Absatz 3 des Schutzbaugesetzes sind auf Tatbestände anzuwenden, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertr
(1) Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des Einkommensteuergesetzes) und aus selbständiger Arbeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes) gelten die Gewinne, die der Ver
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Werden Schutzräume nach § 2 errichtet, so können von den für die Schutzräume aufgewendeten Herstellungskosten, soweit sie durch Zuschüsse nicht gedeckt sind, an Stelle der nach § 7 des Einkommensteuergesetzes zu bemessenden Absetzungen für Abnutz
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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(1) Werden Schutzräume nach § 2 errichtet, so können von den für die Schutzräume aufgewendeten Herstellungskosten, soweit sie durch Zuschüsse nicht gedeckt sind, an Stelle der nach § 7 des Einkommensteuergesetzes zu bemessenden Absetzungen für Abnutzung im Jahr...