Schutzbaugesetz - SchBauG | § 12 Förderung bei freiwilliger Errichtung

(1) (weggefallen)

(2) (weggefallen)

(3) In den Fällen des Absatzes 1 gelten die §§ 5, 7 bis 9 entsprechend mit der Maßgabe, daß an die Stelle des in § 7 Abs. 1 bezeichneten Höchstbetrags ein Höchstbetrag tritt, der durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung der höheren durchschnittlichen Baukosten für Schutzräume in bestehenden Gebäuden festzusetzen ist. Wer vorhandene Schutzbauwerke den Anforderungen der §§ 2 bis 4 anpaßt oder in bestehenden Gebäuden lediglich einen Kellerdurchbruch anlegt, kann die hierfür aufgewendeten Kosten zugleich in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen; § 10 gilt sinngemäß.

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Referenzen - Gesetze | § 12 SchBauG

§ 12 SchBauG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 12 SchBauG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 16b


(1) Hat der Berechtigte unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des Einkommensteuergesetzes) oder aus selbständiger Arbeit (§

Einkommensteuergesetz - EStG | § 57 Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands


(1) Die §§ 7c, 7f, 7g, 7k und 10e dieses Gesetzes, die §§ 76, 78, 82a und 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie die §§ 7 und 12 Absatz 3 des Schutzbaugesetzes sind auf Tatbestände anzuwenden, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertr

Ausgleichsrentenverordnung - BVG§33DV 1961 | § 8 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit


(1) Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14 des Einkommensteuergesetzes), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 des Einkommensteuergesetzes) und aus selbständiger Arbeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes) gelten die Gewinne, die der Ver
§ 12 SchBauG zitiert 1 andere §§ aus dem Schutzbaugesetz.

Schutzbaugesetz - SchBauG | § 7 Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Schutzräume


(1) Werden Schutzräume nach § 2 errichtet, so können von den für die Schutzräume aufgewendeten Herstellungskosten, soweit sie durch Zuschüsse nicht gedeckt sind, an Stelle der nach § 7 des Einkommensteuergesetzes zu bemessenden Absetzungen für Abnutz

Referenzen

(1) Werden Schutzräume nach § 2 errichtet, so können von den für die Schutzräume aufgewendeten Herstellungskosten, soweit sie durch Zuschüsse nicht gedeckt sind, an Stelle der nach § 7 des Einkommensteuergesetzes zu bemessenden Absetzungen für Abnutzung im Jahr...