Amtlich · § 5 UrhG
§ 2 SaarGlV
Nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 107 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 gilt diese Verordnung auch im Land Berlin.
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