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Amtlich · § 5 UrhG

§ 2 SaarGlV

Zeitreise: 25.08.1953‹ § 1§ 3 ›

Nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 107 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 gilt diese Verordnung auch im Land Berlin.

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