Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottG | § 8
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Rennwett- und Lotteriegesetz Inhaltsverzeichnis
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Rennwetten im Sinne der §§ 8 bis 15 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind Wetten, die aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde von einem im Inland ansässigen Betreiber eines Totalisators oder von e
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