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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Bestimmung der Rebflächen

Zeitreise: 02.05.2001‹ § 1§ 3 ›

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.

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