Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

§ 7 7. RAG

Zeitreise: 23.12.1964‹ § 6§ 8 ›

(1) Leistungen nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar vom 15. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 402) sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des saarländischen Gesetzes Nr. 345 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1953 (Amtsblatt des Saarlands S. 520) und der Vorschriften dieses Gesetzes unter Zugrundelegung der bisherigen Versicherungszeiten ergeben würde.

(2) Leistungen nach § 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar vom 15. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 402) sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung der §§ 4 bis 6 dieses Gesetzes auf die nach den Grundsätzen des saarländischen Gesetzes Nr. 345 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1953 (Amtsblatt des Saarlands S. 520) errechnete Vergleichsleistung ergeben würde.

Passende Werkzeuge

  • SozialrechtRentenabschlag-Rechner (§ 77 SGB VI)Wie viel kostet der frühere Ruhestand? Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze senkt die Rente dauerhaft um 0,3 % (§ 77 SGB VI), maximal 14,4 %. Der Rechner ermittelt Ihre Regelaltersgrenze nach Jahrgang (§ 235 SGB VI), den Zugangsfaktor und das verbleibende Rentenniveau — mit Ab- und Zuschlag.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes