§ 32 19. RAG
(1) Es treten in Kraft: § 25 mit Wirkung vom 4. August 1974, § 15 Nr. 4 mit Wirkung vom 1. Oktober 1974, §§ 18, 19 Nr. 1, §§ 20 und 21, §§ 24 und 29 mit Wirkung vom 1. Dezember 1974, § 15 Nr. 5 bis 7 mit Wirkung vom 1. Januar 1976, § 15 Nr. 2, 3, 10 und 11, § 16 Nr. 2 und 3, § 17 Nr. 2 und 3, § 23 Nr. 1 und § 28 am 1. Juli 1976, § 15 Nr. 1 und § 23 Nr. 2 am 1. Januar 1977, die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.
(2) Soweit auf Grund des § 29 Leistungen vor dem 1. Dezember 1974 beginnen, gelten die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen auch für die Zeit vor dem 1. Dezember 1974.
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