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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten

Zeitreise: 13.06.2017‹ § 6§ 8 ›

Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.

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