Pfandbriefgesetz - PfandBG | § 14 Beleihungsgrenze
Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden.
Referenzen - Gesetze | § 802b ZPO
§ 802b ZPO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 802b ZPO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
§ 802b ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.
§ 802b ZPO zitiert 1 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.
(1) Die als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung dienende Wertermittlung ist von einem von der Kreditentscheidung unabhängigen Gutachter vorzunehmen, der über die hierzu notwendige Berufserfahrung sowie über die notwendigen Fachkenntnisse für Beleihungswerte...