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Amtlich · § 5 UrhG

§ 1 PersVEntV

Zeitreise: 03.12.2001§ 2 ›

Die Aufwandsentschädigung beträgt für ganz von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellte Mitglieder von Personalräten, Gesamtpersonalräten, Bezirkspersonalräten und Hauptpersonalräten 26 Euro monatlich.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.