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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsvorschrift

Zeitreise: 09.12.2019‹ § 9§ 11 ›

Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.

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Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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