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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Stimulation des Zentralen Nervensystems

Zeitreise: 12.06.2023‹ § 7§ 9 ›

Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen dürfen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten angewendet werden, die entsprechende fachliche Kenntnisse nach ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung nachweisen.

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