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§ 24Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche von Teil 2

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Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Arbeitsauftrag, 2. Auftrags- und Fertigungsplanung, 3. Nichteisenmetallurgische Prozesse sowie 4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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