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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Umfang der Besteuerung

Zeitreise: 22.12.2025‹ § 1§ 3 ›

Die Mindeststeuer umfasst den Primärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 8 bis 10, den Sekundärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 11 bis 14 sowie den nationalen Ergänzungssteuerbetrag nach den §§ 90 bis 93.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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