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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Gesamtsteueraufwand

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Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus 1. erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern, 2. Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie 3. unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

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