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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Anwendung in Berlin

Zeitreise: 23.05.1963

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin.

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Ende des Gesetzes