Liquiditätsmanagement
Für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften bestimmen sich die Kriterien für 1. die Liquiditätsmanagementsysteme und -verfahren und 2. die Übereinstimmung von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen nach § 30 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches entsprechend den Artikeln 46 bis 49 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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