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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 29.03.2017

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen wird und der Genehmigung der auf Bundesebene für die Kultur zuständigen obersten Bundesbehörde bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.

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