Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV 2014 | § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts

Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV 2014 | § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
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Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten Inhaltsverzeichnis

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.

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(1) Die Vergütungssysteme sind angemessen ausgestaltet, wenn 1. Anreize für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, vermieden werden;2. die Vergütungssysteme nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheite
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 03/03/2016 00:00

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 08.10.2015- 12 Ca 15034/13-teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.550,00 &#x
published on 28/07/2016 00:00

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.09.2015 - 35 Ca 15907/13 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Die B
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