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§ 14Amtlich · § 5 UrhG

Verhältnis zu anderen Vorschriften

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(1) Der Datenaustausch nach § 139b Absatz 6 bis 9 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(2) Andere gesetzliche Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

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