Gesundheitliche Schädigungen
Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: 1. depressive Störungen, 2. angst- oder furchtbezogene Störungen, 3. somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie 4. posttraumatische Belastungsstörungen.
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