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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Gesundheitliche Schädigungen

Zeitreise: 08.05.2026

Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: 1. depressive Störungen, 2. angst- oder furchtbezogene Störungen, 3. somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie 4. posttraumatische Belastungsstörungen.

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