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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer

Zeitreise: 24.06.1994§ 2 ›

Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.

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