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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Berlin-Klausel

Zeitreise: 15.07.1985‹ § 10§ 12 ›

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.

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