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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Wegfallen der Altangaben

Zeitreise: 10.08.2021‹ § 2§ 4 ›

Liegt eine Veränderung nach § 2 Absatz 1 vor, die zur Vergabe einer neuen Nummer nach § 1 führt, so fallen die bisherige Nummer und die bisherigen Angaben, die in der Gesellschafterliste in Verbindung mit der bisherigen Nummer eingetragen waren, weg.

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