Stabilisierungsfondsgesetz - FMStFG | § 1 Errichtung des Fonds

Stabilisierungsfondsgesetz - FMStFG | § 1 Errichtung des Fonds
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}

Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds Inhaltsverzeichnis

Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ errichtet.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte,
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.