Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - FMStBG | § 16 Wettbewerbsrecht
Die Vorschriften des Ersten bis Dritten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen finden keine Anwendung auf den Fonds.
Referenzen - Gesetze | § 16 FMStBG
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