Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Art 2Amtlich · § 5 UrhG

Gestaltung

Zeitreise: 20.09.2002

(1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden, silberfarbenen Medaille. Sie trägt auf der Vorderseite den Bundesadler, darüber eine stilisierte Flutwelle und ein halb versunkenes Haus. Die umlaufende Nagellinie wird im unteren Teil der Medaille durch das Wort "Fluthilfe" und die Zahl "2002" unterbrochen. Die Rückseite trägt die Worte "Dank und Anerkennung". Der blaue Mittelteil des Medaillenbandes ist beidseitig von den Bundesfarben schwarz-rot-gold eingefasst.

(2) Die Medaille als Bandsteg trägt die Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter verkleinerter Vorderseite der Medaille.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.