Zuwendungsempfänger
Empfänger der Förderung sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die 1. bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben, 2. in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr a) maximal 260 000 Euro Nettokartenumsatz und b) mindestens einen Nettokartenumsatz von 40 000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8 000erzielt haben.Abweichend von Satz 1 sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als sechs Leinwänden pro Betriebsstätte förderberechtigt, wenn sie die übrigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen und in einem Ort mit weniger als 50 000 Einwohnern liegen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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