Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 122 Örtliche Zuständigkeit

Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:

1.
das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2.
das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
3.
das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4.
das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5.
das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
6.
in den Fällen des § 98 Absatz 2 das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte, seinen Aufenthalt hat;
7.
das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

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Referenzen - Gesetze | § 61b JGG

§ 61b JGG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 61b JGG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundbuchordnung - GBO | § 36


(1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der z
§ 61b JGG wird zitiert von 1 anderen §§ im Jugendgerichtsgesetz.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit


(1) Für die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten ist zuständig,1.wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat;2.wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde errichte
§ 61b JGG zitiert 1 andere §§ aus dem Jugendgerichtsgesetz.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 98 Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen


(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wenn 1. ein Ehegatte Deutscher ist oder bei der Eheschließung war;2. beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;3. ein Ehegatte Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt im In

Referenzen - Urteile | § 61b JGG

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61b JGG.

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juli 2016 - 34 Wx 192/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 13. April 2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des

Amtsgericht Landau in der Pfalz Beschluss, 13. Jan. 2015 - 2 F 232/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor 1. Die am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes Bad Bergzabern (Heiratsregister Nr. ...) geschlossene Ehe wird geschieden. 2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinand

Amtsgericht Bamberg Endbeschluss, 21. Dez. 2017 - 0206 F 776/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Die am 09.06.2000 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Bamberg (Heiratsregister Nr. ...) geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden. 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antr

Amtsgericht Erding Endbeschluss, 08. März 2016 - 3 F 552/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor 1. Die am 18.07.1996 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Kirchhain (Heiratsregister Nr. 40/1996) geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden. 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts de

Amtsgericht Haßfurt Beschluss, 04. Okt. 2016 - 2 F 82/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor 1. Die am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes ... (Heiratsregister ...) geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden. 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei

Amtsgericht Speyer Beschluss, 21. Nov. 2016 - 43 F 221/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor 1. Die am 30.05.2011 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Dudenhofen (Heiratsregister Nr. E) geschlossene Ehe wird geschieden. 2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgeh

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Jan. 2016 - 2 SAF 27/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Als für das Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zuständiges Gericht wird das Amtsgericht – Familiengericht – Dortmund bestimmt. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten sind seit Mitte 2013 voneinander getrennt lebende Ehegatten. Die Bet

Amtsgericht Magdeburg Beschluss, 29. Nov. 2012 - 251 F 813/12 S

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tenor 1. Das Amtsgericht – Familiengericht – Magdeburg erklärt sich für die Verfahren 251 F 813/12 und 8 F 144/12 (Amtsgericht Halberstadt) für örtlich nicht zuständig. 2. Das Verfahren 251 F 813/12 und das Verfahren Az. 8 F 144/12 (Amtsge

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Aug. 2010 - 5 WF 122/10

bei uns veröffentlicht am 18.08.2010

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Konstanz vom 31.05.2010 geändert: Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechts

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(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wenn 1. ein Ehegatte Deutscher ist oder bei der Eheschließung war;2. beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;3. ein Ehegatte Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist;4...