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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel EnSiGEntschV

Zeitreise: 08.07.2022

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes vom 9. November 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1585) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes