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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel EinigVtrVbg

Zeitreise: 18.09.1990

Die Bundesrepublik Deutschlandund die Deutsche Demokratische Republik - in dem Bestreben, die Durchführung und Auslegung des am 31. August 1990 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - sicherzustellen, in Ausfüllung des Artikels 9 Abs. 3 des Einigungsvertrags - sind übereingekommen, eine Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen:

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes