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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten

Zeitreise: 25.09.2009‹ § 2§ 4 ›

Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.

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